"Jede Mutter, jeder Vater, jeder Lehrer, Arbeitgeber, Polizist, Richter oder Arzt, der einen anderen Menschen zu gesundheitsgefährdenden Maßnahmen zwingt, macht sich strafbar." — Dr. med. Margareta Griesz-Brisson
Es sieht so aus, als würde unsere Regierung tatsächlich keine Grenzen kennen. Die Anwendung der FFP2-Maske als Medizinprodukt unterliegt laut deutscher gesetzlicher Unfallversicherung strengen arbeitsmedizinischen Vorschriften, die im Alltag nicht erfüllt werden können. Mit der Papier- und Baumwollmaske haben wir im letzten Halbjahr hochtoxische Fungizide, Pestizide, Mikrofasern und Mikrotoxine eingeatmet, aber sicherlich uns vor keinem Virus geschützt. Ärzte, die ihre Patienten davon befreien wollen, werden verfolgt. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit mir einverstanden sind oder nicht, aber das Konzept Gefälligkeitsattest gibt es nicht. Jeder Arzt hat die Verpflichtung seine Patienten vor gesundheitsgefährdenden Maßnahmen zu schützen, und wenn er dies nicht tut, macht er sich berufsrechtlich strafbar.