E-Paper
Erlass gegen gendergerechte Sprache

Umfrage: Was halten Sie vom Gender-Verbot in Sachsens Schulen?

Auf einem Bildschirm ist das Wort «Schüler*innen» zu sehen, mit dem sowohl weibliche und männlich und diverse Personen bezeichnet werden sollen.

Auf einem Bildschirm ist das Wort «Schüler*innen» zu sehen, mit dem sowohl weibliche und männlich und diverse Personen bezeichnet werden sollen.

Artikel anhören • 1 Minute

Leipzig. In Sachsens Schulen ist die Nutzung von Sternchen, Binnen-I und Doppelpunkten für gendergerechte Sprache künftig explizit verboten. Auch Vertragsinstitutionen, die mit den Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, sollen diese zuletzt parallel auch gebräuchlichen Formen künftig unterlassen, heißt es aus dem Kultusministerium von Christian Piwarz (CDU)

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Stattdessen hat die oberste Bildungsbehörde alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Erlass angewiesen, nur noch ausnahmslos den amtlichen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung zu folgen. „Der Erlass stellt klar: Es gilt das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung“, erklärt das Kultusministerium auf LVZ-Anfrage. Und weiter: „Erlasse sind dazu da, das Verwaltungshandeln zu regeln. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran halten.“ Zuletzt habe es gewisse Verunsicherungen bei Beschäftigten gerade in der Kommunikation mit Dritten gegeben, heißt es.

Was halten Sie vom Gender-Verbot durch das Sächsische Kultusministerium?

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Auch in anderen sächsischen Behörden wurde die Nutzung von Sternchen, Binnen-I und Doppelpunkten für gendergerechte Sprache bereits untersagt. Demgegenüber hat sich beispielsweise in Sachsens Hochschulen bereits ein Gebrauch unter Lehrkräften und Studierenden häufig durchgesetzt.

LVZ

Mehr aus Sachsen

 
 
 
 
Anzeige
Anzeige