Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)

EILT: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zu Pflege-Impfpflicht ab

Das Bundesverfassungsgericht scheint gewillt zu sein, über Leichen zu gehen: Am Freitag gab der politisch verlängerte Arm in Karlsruhe vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ein  entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde abgelehnt. Die zynische Begründung: Das Gesetz verlange den Betroffenen “nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen”.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine einstweilige Anordnung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt. Damit bleibt das entsprechende Gesetz in Kraft, wonach die Impfpflicht für Pflege- und medizinisches Personal ab dem 15. März eingeführt wird.

Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle ausgelöst. Bis 3. Februar waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, viele davon mit Eilanträgen. Für ihre Entscheidung hatten die Richter ein Musterverfahren ausgewählt – und nun in einem ersten Eilverfahren entschieden.

“Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt”. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien “grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen”, so die Verfassungsrichter (Beschluss vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21). (mit dts/SB)

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