Flag Ägypten Ägypten (Arabische Republik Ägypten)

Stand 27.04.2024 (Unverändert gültig seit: 26.02.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 5

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) gilt für den Norden der Sinai-Halbinsel (Gouvernement Nordsinai), inklusive des Grenzgebiets zum Gazastreifen und des ägyptisch-israelischen Grenzgebiets und für die Saharagebiete, an den Grenzen zu Libyen (einschließlich Mittelmeer-Gebiet) und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen. Die Reisewarnung für die Saharagebiete gilt insbesondere für – aber nicht beschränkt auf – das Gebiet jenseits der Oasenkette in der Wüste westlich von Ain Della und südlich der Straße Bahariya-Siwa, sowie für die Umgebung westlich von Siwa (großes Sandmeer). Vor Reisen in diese Gegenden wird wegen des Risikos von kriminellen oder terroristischen Angriffen ausdrücklich gewarnt.

Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der derzeitigen politischen Entwicklung in der Region besteht im ganzen Land ein allgemeines Sicherheitsrisiko von terroristischen und anderen Angriffen. Dies gilt insbesondere für die Umgebung von Sicherheitseinrichtungen, Polizei- und Armee- und Grenzposten sowie bei politischen Kundgebungen, Demonstrationen und religiösen Veranstaltungen. Daher ist erhöhte Vorsicht geboten! Es kommt derzeit in den sozialen Netzwerken zu zahlreichen Demonstrationsaufrufen. Mit verstärkten Kontrollen durch die lokalen Sicherheitskräfte sowie Verkehrseinschränkungen ist zu rechnen.
 

Es wird dringend empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten. Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran, wenn auch unbeabsichtigt, kann zu Strafverfolgung führen. 

Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
 

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) gilt für den Norden der Sinai-Halbinsel (Gouvernement Nordsinai), inklusive des Grenzgebiets zum Gazastreifen und des ägyptisch-israelischen Grenzgebiets und für die Saharagebiete, an den Grenzen zu Libyen (einschließlich Mittelmeer-Gebiet) und zum Sudan. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen. Die Reisewarnung für die Saharagebiete gilt insbesondere für – aber nicht beschränkt auf – das Gebiet jenseits der Oasenkette in der Wüste westlich von Ain Della und südlich der Straße Bahariya-Siwa, sowie für die Umgebung westlich von Siwa (großes Sandmeer). Vor Reisen in diese Gegenden wird wegen des Risikos von kriminellen oder terroristischen Angriffen ausdrücklich gewarnt.
Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

 

Bei konsularischen Notfällen ist die österreichische Botschaft außerhalb der Dienstzeiten unter +20 0106 6388 835 erreichbar.

 

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3) in den restlichen Gebieten der Sinai-Halbinsel sowie auch für das Innere des Südsinai. Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten. Ausgenommen davon sind die Badeorte an der Westküste bis Sharm el Sheikh sowie die Küstenstraßenverbindung auf der Westseite der Halbinsel, für die ein Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) gilt. Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten wird abgeraten. Dies gilt insbesondere auch für Fahrten zum Katharinen-Kloster und zum Berg Sinai.

 

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes, so auch in den Badeorten, wie z.B. Sharm el Sheikh, Hurghada und Marsa Alam sowie in den Badeorten an der Westküste des Sinai bis Sharm el Sheikh sowie die Küstenstraßenverbindung auf der Westseite der Halbinsel. Bei der Anreise auf dem Landweg in das Gebiet der Sinai-Halbinsel vor dem Hintergrund des von der ägyptischen Regierung verhängten Ausnahmezustands, der im Wesentlichen landesweit erweiterte rechtliche Handlungsbefugnisse der Sicherheitskräfte und des Militärs vorsieht, werden verstärkt Sicherheitskontrollen durchgeführt. Reisende müssen damit rechnen, nach einer Hotelbestätigung gefragt zu werden, um eine der Tunnelverbindungen zum Sinai befahren zu können.

Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen besteht im ganzen Land ein allgemeines Sicherheitsrisiko von terroristischen und anderen Angriffen. Dies gilt insbesondere für die Umgebung von Sicherheitseinrichtungen, Polizei- und Armeeposten sowie bei politischen Kundgebungen, Demonstrationen und religiösen Veranstaltungen in Ballungsräumen. Insbesondere bei christlich-orthodoxen Feiertagen ist in der Umgebung von christlichen Einrichtungen erhöhte Vorsicht geboten.

Insbesondere aufgrund steigender Lebenshaltungskosten kommt es derzeit in den sozialen Netzwerken zu zahlreichen Demonstrationsaufrufen. Mit verstärkten Kontrollen durch die lokalen Sicherheitskräfte sowie Verkehrseinschränkungen ist zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, größere Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.

Reisenden, die sich trotz des Sicherheitsrisikos nach Ägypten begeben, wird empfohlen, bei regulären Reiseveranstaltern zu buchen, die Tourismuszonen nicht zu verlassen, Hinweise der Hotels und der Reiseveranstalter zu beachten, die Nachrichten zu verfolgen und erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und beim Transit von und zu den Flughäfen einen möglichst direkten Weg zu wählen. Besondere Umsicht gilt für alleine reisende Frauen.

Besonders Individualreisenden wird dringend angeraten, sich genau über die Sicherheitslage auf der geplanten Route zu informieren und im Zweifelsfall vor der Anreise die Österreichische Botschaft in Kairo zu kontaktieren.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Notrufnummern: 
Allgem. Notrufnummer: 112
Ambulanz: 123
Feuerwehr: 180
Polizei: 122
Touristenpolizei: 126
Zivilschutz: +202 238 920 16 / +202 238 920 17

Weitere relevante Krisennotfallnummern:
Strombehörde bei Notfällen: 121
Gasbehörden bei Notfällen: 129 / 149
Wasserbehörde bei Notfällen: 125
Notrufnummer bei Autounfällen auf den Autobahnen: +20 122 111 0000

 

  • Visumpflicht: Ja
  • Visum erhältlich: Vor Einreise bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung oder als „E-Visum“. Ein E-Visum gilt nur für touristische Zwecke und sollte mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise beantragt werden. Bei Beantragung können derzeit mitunter technische Probleme auftreten. Ebenfalls besteht nach wie vor die Möglichkeit, an offiziellen Bankschaltern an den Flughäfen bei Einreise Visa („on arrival“, gültig für 30 Tage) für touristische Zwecke zu erlangen. Einreisende aus Israel erhalten am Grenzübergang Taba/Eilat gratis ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel; bei Weiterreise in andere Landesteile oder Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist die Visumgebühr bei der Ausreise zu begleichen.
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens sechs Monate bei Einreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Sonstiges:
  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
  • Flugreisenden, welche mit einem Charterflug nach Ägypten einreisen, wird nach Beendigung des Aufenthaltes dringend angeraten, auch wieder mittels eines Charterfluges abzureisen. Ist die Einreise mit einem Linienflug erfolgt, muss die Ausreise ebenso mittels eines Linienfluges erfolgen, da es sonst zu Problemen bei der Ausreise kommen könnte.

Devisen über einem Gegenwert von 10.000 USD müssen bei Einreise deklariert werden. Kreditkarten werden in Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Mit Kreditkarten kann bei den vereinzelt vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.

Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar und muss wieder ausgeführt werden. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten). Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet.

Für zahlreiche Arzneimittel sowie insbesondere für Schmerzmittel und deren Wirkstoffe bestehen aufgrund ägyptischer Zollbestimmungen Beschränkungen oder Verbote für deren Ein- bzw. Ausfuhr.

Es wird daher dringend angeraten für alle Medikamente die nach Ägypten eingeführt werden sollen, ein Rezept sowie ein entsprechendes ärztliches Schreiben mitzuführen, aus dem jeweils hervorgeht, dass das Medikament nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

 Von der Mitnahme von Medikamenten für Dritte wird ausdrücklich abgeraten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Einfuhrbestimmungen ist mit einer langen Anhaltung sowie intensiven Befragungen durch die Polizei zu rechnen. Im Hinblick auf die strafrechtlichen Konsequenzen wird empfohlen, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie generelle Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Für rechtsverbindliche Auskünfte zu den Ein- bzw Ausfuhrbestimmungen von Medikamenten wenden Sie sich bitte an die ägyptischen Behörden bzw. die Ägyptische Botschaft in Wien.

Eine Einfuhr und Verwendung von Drohnen ist ohne vorherige Genehmigung durch die ägyptischen Behörden untersagt und kann zur Beschlagnahme der Drohne sowie Verhaftung und strafrechtlicher Verfolgung führen.

Beim Kauf von Gegenständen, die unter Umständen als Antiquitäten eingestuft werden könnten (zum Beispiel Einkäufe im Basar), sollte unbedingt eine möglichst in englischer Sprache gehaltene Rechnung verlangt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten, Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten, bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Im Fall von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden.

Die Ausfuhr von Fremdwährung im Gegenwert von über 10.000 USD ist nur bei erfolgter Deklarierung bei der Einreise erlaubt.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Medizinische Einrichtungen sind in den Großstädten vorhanden, jedoch unter europäischem Niveau. 
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie auch Einwegspritzen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Von abseits von Apotheken erhältlichen Medikamenten wird abgeraten. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Da Behandlungen in Krankenhäusern, die den europäischen Standards annähernd entsprechen, mit erheblichen Kosten verbunden sein können, wird der Abschluss einer Zusatzreiseversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport dringend angeraten. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Lokal anmietbare Sammelbusse bzw. Sondertaxis inklusive Fahrer sind landesweit verfügbar, aber gefährlich. Aufgrund zahlreicher Unfälle wird von Eisenbahnfahrten abgeraten.

Zeitweise gibt es Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Kairo und Oberägypten, auf der Straßenverbindung Assuan-Abu Simbel sowie auf den Straßenverbindungen von 6th of October City in Richtung Bahariya und Kairo/Giza in Richtung Fayoum.

Für Allein-/Individualreisen mit dem Motorrad durch den Sinai wird eine spezielle Genehmigung von den ägyptischen Behörden benötigt. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich vor Reiseantritt die ägyptische Botschaft in Wien.

Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind asphaltiert. Für Reisende sind ein internationaler Führerschein in Verbindung mit dem österreichischen Führerschein sowie eine lokale Personenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Bei Einreise mit eigenem Kfz wird ein Carnet de Passage sowie eine Kaution verlangt, die jedoch manchmal nicht oder nur teilweise rückerstattet wird. Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Es gilt 0,0 Promille.

Die Versorgung mit Treibstoff ist nicht in allen Gebieten uneingeschränkt sichergestellt.

Bei der Verwendung von Booten sollte auf das Vorhandensein von Rettungsringen, Schwimmwesten, Feuerlöschern Augenmerk gelegt werden. Beim Lenken von Quadbikes ohne Motorradführerschein oder bei minderjährigen Quadbikefahrern kann es im Schadensfalle zum Haftungsausschluss durch die Versicherung kommen.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Teils subtropisch, teils Wüstenklima mit heißen Tagen und kühlen Nächten. Im Norden Mittelmeerklima.

Das Fotografieren und Filmen von militärischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist strengstens verboten und kann zur Verhaftung führen. Auch das Fotografieren anderer öffentlicher Gebäude (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude, Elektrizitätswerke, Hafenanlagen etc.) und das Fotografieren unter Zuhilfenahme von Drohnen und anderer ferngesteuerter Geräte kann zu Festnahmen führen. Beschimpfungen und öffentlich geäußerte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den Staat oder die Religion können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Bei Unterbringung in einem Hotel oder einer Pension wird empfohlen, sich gleich zu Beginn mit den dortigen Sicherheitseinrichtungen und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Fluchtwege etc.) vertraut zu machen. Falls dabei Fragen auftreten sollten, sprechen Sie am besten mit dem Hotel-Management oder Ihrer Reiseleitung.

Eine besondere Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche wird empfohlen. Dies gilt insbesondere für sexuelle Handlungen. Der Straftatbestand "unsittliches Verhalten" wird zum Teil sehr streng ausgelegt und schließt jedenfalls homosexuelle Handlungen bzw. Anstiftung zu solchen ein.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Alexandrien
  2. Hurghada
  3. Kairo


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Alexandrien

Honorargeneralkonsulat
8 Rue Eglise Débanne, Alexandria, Egypt

Telefax:
(+20/3) 487 91 90

Leitung:
ALEXANIAN Asdghig Vahan | Honorargeneralkonsulin

Konsularbezirk:
Gouvernorat Alexandrien

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     So 10.00 - 12.00    


Hurghada

Honorarkonsulat
W18, Nubia, El Gouna Hurghada, Governorat Red Sea


Leitung:
FRITZ Gisela, Mag. | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Governorat Red Sea
Anmerkung:
Parteienverkehr jeden ersten Dienstag im Monat von 10:00-12:00 Uhr und zusätzlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Kairo

Botschaft
3 Abu El Feda Straße, 15. Stock, Zamalek, 11211 Kairo

Telefon:
Telefax:
(+20/2) 3570 29 79 (Amt)

Leitung:
PÖSTINGER Georg, Mag. | ao. und bev. Botschafter
KROISSENBRUNNER Sabine, Mag.phil. | Gesandte, Direktorin

Amtsbereich:
Ägypten, Eritrea, Sudan
Konsularbezirk:
Ägypten (ausgenommen Gouvernorat Alexandrien)
Anmerkung:
Arbeitswoche: Sonntag - Donnerstag, 08:00 - 16:00 Uhr

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     So 09.00 - 12.00    


Kairo

Kulturforum
3 Abu El Feda Straße, 15. Stock, Zamalek, 11211 Kairo

Telefax:
(+20/2) 3570 29 79

Leitung:
KROISSENBRUNNER Sabine, Mag.phil. | Gesandte, Direktorin


Kairo

Vertretung bei der Liga der Arabischen Staaten
3 Abu El Feda Straße, 15. Stock, Zamalek, 11211 Kairo

Telefon:
Telefax:
(+20/2) 3537 29 79 (Amt)

Leitung:
PÖSTINGER Georg, Mag. | ao. und bev. Botschafter

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten | Ständige Vertretung der Arabischen Republik Ägypten bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Hohe Warte, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 370 81 04
Telefax:
(+43 / 1) 370 81 04 - 27
Notruf:
(+43 / 1) 370 81 04
Amtsbereich:
Republik Österreich

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 13:00 und 14.00 - 17.00

Ständige Vertretung der Arabischen Republik Ägypten bei den Internationalen Organisationen in Wien

Hohe Warte 50 - 54, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 370 81 04
Telefax:
(+43 / 1) 370 81 04 - 27
Notruf:
(+43 / 1) 370 81 04

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00

Vertrauensarzt Prof. Dr. Abdel Meguid KASSEM

Straße:
13, El-Batal Ahmed Abdel Aziz, Mohandessin
Stadt:
Kairo

Telefax:
(+20/2) 3303 7096

Arbeitsgebiet:
Gastroenterologie, Hepatologie, Infektionskrankheiten
Sprachkenntnisse:
Arabisch, Deutsch, Englisch

Vertrauensanwältin LLM Hala Zaki HASHEM

Kanzlei:
Zaki Hashem & Partners
Straße:
23 Kasr El Nil Str.
Stadt:
Kairo 11211

Telefax:
(+20/2) 2393 3585

Sprachkenntnisse:
Arabisch, Englisch, Deutsch, Französisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Kairo
  • Ländercode
    EG
  • Sprache
    Arabisch
  • Fremdsprachen
    Englisch, Französisch
  • Währung
    1 Ägyptisches Pfund (EGP) = 100 Piastres (PT)
  • Zeitunterschied zu MEZ
    MEZ + 1 h
  • Elektrischer Strom
    220 bzw. 380 Volt Wechselstrom, 50 Hertz

 

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