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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Handelsabkommen mit Neuseeland: Wichtiger EU-Partner im indopazifischen Raum

EU Neuseeland

Die EU und Neuseeland haben die Verhandlungen über ein Handelsabkommen abgeschlossen. Es soll Unternehmen und Verbrauchern auf beiden Seiten bedeutende wirtschaftliche Chancen eröffnen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: „Neuseeland ist ein wichtiger Partner für uns im indopazifischen Raum. Dieses Handelsabkommen bietet unseren Unternehmen, unseren Landwirten und unseren Verbrauchern auf beiden Seiten große Chancen. Es kann dazu beitragen, den Handel zwischen uns um 30 % zu steigern. Es umfasst noch nie dagewesene soziale und klimapolitische Verpflichtungen. Dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland kommt zu einem wichtigen geopolitischen Moment. Demokratien – wie unsere – arbeiten zusammen und sorgen für die Menschen.“

Der Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Handel, Valdis Dombrovskis, sagte: „Dies ist eine neue Generation von Handelsabkommen, bei dem beide Seiten echte wirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielen wollen. Neue wirtschaftliche Chancen sind von entscheidender Bedeutung, da wir uns bemühen, uns von den zweifachen Schocks - COVID-19-Pandemie und Aggression Russlands gegen die Ukraine - zu erholen. Dieses Abkommen wird eine Reihe neuer Exportmöglichkeiten für EU-Unternehmen und KMU für Waren und Dienstleistungen eröffnen. Sie enthält auch die ehrgeizigsten Nachhaltigkeitsverpflichtungen, die jemals in jedem Handelsabkommen eingegangen werden. Dies beweist, dass wir unser Versprechen, mehr Mehrwert aus unseren Handelsabkommen im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu erzielen, bereits erfüllen.“

Das Abkommen enthält auch beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen, einschließlich der Achtung des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die durch Handelssanktionen als letztes Mittel durchsetzbar sind.

Auswirkungen auf bilateralen Handel und Zölle

Dank dieses Abkommens dürfte der bilaterale Handel um bis zu 30 Prozent zunehmen, wobei die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen könnten. Die EU-Investitionen in Neuseeland können um bis zu 80 Prozent steigen. Durch das Abkommen können die Zölle für EU-Unternehmen vom ersten Jahr der Anwendung an um rund 140 Millionen Euro im Jahr sinken.

Neue Exportmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen

Das Abkommen wird den Unternehmen durch folgende Maßnahmen neue Möglichkeiten eröffnen:

  • Abschaffung aller Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland.
  • Öffnung des neuseeländischen Dienstleistungsmarkts in Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldienste.
  • Diskriminierungsfreie Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt.
  • Verbesserter Zugang von EU-Unternehmen zu neuseeländischen öffentlichen Aufträgen für Waren-, Dienstleistungs-, Bau- und Baukonzessionen. Der Wert des neuseeländischen Beschaffungsmarkts beläuft sich auf rund 60 Milliarden Euro im Jahr.
  • Erleichterung des Datenverkehrs, berechenbare und transparente Regeln für den digitalen Handel und ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher.
  • Verhinderung ungerechtfertigter Datenlokalisierungsauflagen und Aufrechterhaltung der hohen Standards beim Schutz personenbezogener Daten.
  • Unterstützung kleiner Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen.
  • Erhebliche Verringerung der Einhaltungsanforderungen und -verfahren, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen.
  • Erhebliche Verpflichtungen Neuseelands zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards.

Landwirtschaft und Lebensmittel: Stimulierung der EU-Ausfuhren bei gleichzeitiger Abschirmung von EU-Sensitivitäten

Die Landwirte in der EU werden nach Anwendung des Abkommens sehr viel bessere Möglichkeiten haben, ihre Erzeugnisse unmittelbar in Neuseeland zu verkaufen. Die Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft.

Die Landwirte in der EU werden Vorteile erhalten, die über die Zollsenkungen hinausgehen. Mit dem Abkommen wird die vollständige Liste der Weine und Spirituosen aus der EU (nahezu 2000 Namen) wie Prosecco, polnischer Wodka, Rioja, Champagne und Tokaji geschützt. Darüber hinaus werden 163 der bekanntesten traditionellen EU-Erzeugnisse (geografische Angaben), wie z. B. Asiago-, Feta-, Comté- oder Queso-Manchego-Käse, Istarski pršut Schinken, Lübecker Marzipan und Elia Kalamatas Oliven in Neuseeland geschützt.

Das Abkommen trägt den Interessen der EU-Erzeuger sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse Rechnung: mehrere Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais. Für diese Sektoren wird das Abkommen nur in begrenzten Mengen (durch sogenannte Zollkontingente) zollfreie oder niedrigere Zölle aus Neuseeland zulassen.

Ehrgeizigste Nachhaltigkeitsverpflichtungen

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, mit dem der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung integriert wird. Er ist verankert in einer Mitteilung über einen neuen Ansatz für Handelsabkommen, der ein grünes und gerechtes Wachstum fördern soll. Diese Mitteilung ist gerade erst in der vergangenen Woche angenommen worden.

Die EU und Neuseeland haben sich auf ehrgeizige Verpflichtungen geeinigt im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung. Die decken ein breites Spektrum von Fragen auf der Grundlage der Zusammenarbeit und der verstärkten Durchsetzung ab, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen als letztes Mittel im Falle schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Arbeitsgrundsätze oder gegen das Übereinkommen von Paris. Die Einhaltung des Übereinkommens von Paris wird ebenfalls ein wesentliches Element dieses Übereinkommens sein.

Zum ersten Mal in einem EU-Handelsabkommen enthält das Abkommen ein eigenes Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme, einen speziellen Artikel über Handel und Gleichstellung der Geschlechter und eine spezielle Bestimmung über die Reform der Subventionen für fossile Brennstoffe. Mit dem Abkommen werden bei Inkrafttreten auch grüne Waren und Dienstleistungen liberalisiert.

Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger aus der Konferenz zur Zukunft Europas, einen nachhaltigen Handel zu fördern und gleichzeitig neue Chancen für europäische Unternehmen zu eröffnen.

Nächste Schritte

Die ausgehandelten Textentwürfe werden in Kürze veröffentlicht. Diese Texte werden rechtlich überarbeitet („Legal scrubbing“) und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Danach wird die Europäische Kommission das Abkommen dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorlegen. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung wird der Text dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach der Zustimmung des Parlaments und sobald Neuseeland es ratifiziert hat, kann das Abkommen in Kraft treten.

Hintergrund

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland wurden im Juni 2018 aufgenommen. Die 12. Verhandlungsrunde fand im März 2022 statt, gefolgt von Gesprächen zwischen den Tagungen, die zum Abschluss der Verhandlungen am 30. Juni 2022 führten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 30. Juni

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland