Schulkinder (Symbolbild: shutterstock.com/ Von Irina Wilhauk)
Schulkinder (Symbolbild: shutterstock.com/ Von Irina Wilhauk)

Wie Corona aus Lehrern “Kinderschänder” macht

Dass der Corona-Wahnsinn selbst nicht vor den Kleinsten – unseren Kindern – halt macht, zeigt sich nun in seiner ganzen Grausamkeit auch im neuen Schuljahr wieder. Und das mit immer irreren Maßnahmen: Grundschüler dürfen zur Einschulung nicht singen, es werden Redeverbote verhängt und das Mittagessen muss im Stehen im Freien eingenommen werden. Was sind Eltern und Lehrer im Corona-Wahnsinn noch bereit, den Kindern anzutun?

Im nun startenden neuen Schuljahr haben sich die Verantwortlichen besonders abartige, besonders widerwärtige Maßnahmen für ihren Corona-Wahn einfallen lassen, die im Schulalltag unserer Kinder gnadenlos durchgezogen werden sollen. Die nachfolgenden Fälle, von der Bild-Zeitung zusammengetragen, dokumentieren, dass es sich bei den Verantwortlichen um gemeingefährliche Kindeswohlgefährder handelt.

► Zur Einschulung in einer Grundschule im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) dürfen Viertklässler ihr einstudiertes Lied nicht singen. In den Frühstückspausen herrscht Redeverbot, weil die Grundschüler dabei keine Masken tragen.

► Am Norbert-Gymnasium Knechtsteden in Dormagen (NRW) dürfen Schüler nicht drinnen essen, obwohl die Räume groß genug sind. Sie holen sich das Mittagessen draußen an der Feuertreppe ab, suchen sich auf dem Schulhof einen Sitzplatz oder essen im Stehen. Auch bei Regen.

Begründung (liegt BILD vor): Es sei unzumutbar für die Lehrer, einen Raum zu beaufsichtigen, in dem die Schüler zum Essen die Maske absetzen.

► In der ersten Klasse einer Karlsruher Grundschule gibt es einen „Durchatmen“-Platz am Fenster: Dort dürfen Schüler kurz die Maske absetzen.

► In einer Grundschule in Brandenburg misst die Lehrerin 1,5 Meter-Abstände zwischen den Tischen ab und zum Lehrerpult (ausgestattet mit Glasscheibe). Die Lehrerin erlaubt keine Maskenpause beim Stoßlüften, obwohl vom Kultusministerium vorgegeben. Auch das Zufächeln von Luft ist verboten.

► In einer Grundschule in Bielefeld (NRW) stehen Erstklässler an Symbol-„Bushaltestellen“, werden dort von den Lehrerinnen abgeholt. Während viele Erzieher ohne Maske auf dem Schulhof Aufsicht führen, tragen alle Erstklässler Masken – was der Rechtslage widerspricht.

► Klassenfahrt einer Hamburger Schulklasse. In den Schlafzimmern herrscht Maskenpflicht, außer man schläft.

► Pool-Test an einer Grundschule im Rhein-Kreis Neuss (NRW). Nach einem positiven Nachtest ordnet das Gesundheitsamt für alle Kinder des betroffenen Gruppentisches 14 Tage Quarantäne an, Freitesten nicht möglich! Zum Vergleich: Nach dem Urlaub in einem Hochrisikogebiet darf man sich nach fünf Tagen freitesten.

Was sind Eltern und Lehrer im Corona-Wahnsinn noch bereit, den Kindern anzutun? (SB)