Bordexemplar

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Bordexemplare sind diejenigen Exemplare einer Zeitung oder Zeitschrift, die in Verkehrsmitteln wie Flugzeugen oder Zügen (z. B. bis Anfang 2023[1] im ICE) ausgelegt werden. Die Verkehrsgesellschaften beziehen diese Exemplare in der Regel zu Sonderkonditionen direkt bei den Verlagen. Die Exemplare werden den Passagieren üblicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt. In der Verlagswirtschaft gehören Bordexemplare zur verkauften Auflage, werden aber auch getrennt ausgewiesen (z. B. durch die IVW).[2]

Im Januar 2016 wurde bekannt, dass die Lufthansa die Bordexemplare abschaffen wolle. Die Fluggäste erhielten stattdessen Zugriff auf E-Paper-Ausgaben, hieß es in der taz. Gedruckte Zeitungen seien nur noch in den Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart am Boden erhältlich, außerdem in der Business und in der First Class. Die Fluglinie erklärte, damit auf die geänderten Gewohnheiten ihrer Kunden zu reagieren.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Andreas Bull: Die Auflagenlüge. Die Tageszeitung, 21. Januar 2010, archiviert vom Original am 25. März 2010;.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutsche Bahn: Alles wird digital und der Fahrgast zum Problem. In: Telepolis. Abgerufen am 8. Januar 2024.
  2. Bordexemplar-Report: Verlage kippen weniger Zeitschriften in Flugzeuge, Meedia.de, 19. November 2014
  3. Kai Schöneberg: Lufthansa kündigt seine Zeitungsabos. taz, 15. Januar 2016, abgerufen am 26. Januar 2016.