Informationen und Einwilligungen des/ der Sorgeberechtigten an den/ die Veranstalter
1. Die Young Life gGmbH, kurz Young Life, ist Veranstalter.
2. Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung bei Young Life eingegangen ist.
3. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbeitrag wird dann zu 100% erstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
4. Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte.
5. Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss ausschließlich schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 10%, weniger als fünf Wochen werden 25%, weniger als 14 Tage werden 50% und weniger als 3 Tage werden 100% des Teilnahmebeitrages als Kostendeckung einbehalten. Eine nicht getätigte Anzahlung entbindet nicht von Stornierungsgebühren. Der Abschluss einer Reisekostenversicherung ist empfehlenswert.
6. Young Life ist dazu berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Katastrophen, Krieg usw. beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann. Young Life zahlt den anteiligen Reisepreis zurück, der sich aufgrund nicht genutzter Drittleistungen und nach Abzug der eigenen Aufwendungen ergibt.
7. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich der Young Life -Teamleitung mitzuteilen. Die Young Life -Teamleitung wird versuchen, die Beanstandungen vor Ort zu beheben. Gelingt dies nicht, muss eine Niederschrift zwischen Young Life -Teamleitung und dem Teilnehmer angefertigt werden. Die Young Life -Teamleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Mögliche Ansprüche sind in schriftlicher Form direkt über Young Life geltend zu machen. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Freizeit vorgebracht werden. Es gilt der Poststempel.
8. Es besteht für alle Teilnehmer die Pflicht, das vor der Freizeit zugesandte Anmeldeformular vollständig und richtig auszufüllen. Im Unterlassungsfall, z.B. bei bekannten Infektionskrankheiten, ist eine Haftung für den Veranstalter ausgeschlossen.
9. Der/die Veranstalter/in übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder verlorene Gegenstände, die meiner Tochter/ meinem Sohn oder einem Dritten gehören, es sei denn, dass dem/der Veranstalter/in ein Verschulden anzulasten ist.
10. Den Anordnungen der Young Life -Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Meine Tochter/mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung Folge zu leisten. Wenn meine Tochter/mein Sohn mit ihrem/seinem Verhalten die Veranstaltung gefährdet oder durch sein Verhalten sich selbst oder andere gefährdet, kann der/die Veranstalter/in meine Tochter/meinen Sohn auf meine Kosten nach Hause schicken. In diesem Fall ist er/die Veranstalter/in berechtigt den Vertrag der Teilnahme an dieser Veranstaltung fristlos zu kündigen. Die vom/von der Veranstalter/in eingesetzten Leiter/innen oder sonstigen verantwortlichen sind ausdrücklich bevollmächtigt, Abmahnungen und Kündigungen namens des Veranstalters/der Veranstalterin vorzunehmen. Die zusätzlich entstandenen Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des/der Gekündigten. Sind mit Ihnen bzw. Ihrer Tochter/Ihrem Sohn Teilnahme- oder Reisebedingungen rechtswirksam vereinbart worden, dann gelten in Ergänzung zu den vorstehenden Erklärungen die dortigen Regelungen zur Kündigung des Teilnahme- oder Reisevertrages.
11. Während der Veranstaltung werden Fotos und teilweise Videos durch Mitarbeitende des Veranstalters/der Veranstalterin und Teilnehmende der Veranstaltung gemacht, auf denen ggf. auch Ihre Tochter/Ihr Sohn zu sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom/von der Veranstalter/in in seinen Publikationen abgedruckt und im Internet Fotos und kurzVideos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie erteilen mit Ihrer Unterschrift die ausdrückliche, jederzeit widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen Ihre Tochter/Ihr Sohn abgebildet ist. Eine Verwendung ohne ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig. Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass der/die Veranstalter/in darauf Einfluss hätte. Einer Veröffentlichung können Sie jederzeit widersprechen. Der/die Veranstalter/in wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihr/ihm verantworteten Bereich im Internet (Homepage des/der Veranstalter/in) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social- Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen digitalen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit der/die Veranstalter/in die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat. Auf eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz verzichten Sie hiermit ausdrücklich. Auf die Fotos oder Videos, die die Teilnehmenden machen, hat der/die Veranstalter/in keinen Einfluss; er/sie ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.
12. Mit der Teilnahme an der Freizeit, dem damit verbundenen Programm und den angebotenen Aktivitäten/Sportarten bin ich einverstanden. Dies kann Folgendes beinhalten: Gletschertour, Mountainbikefahren, Sommerrodelbahn, Hochseilgarten, Schluchtenklettern, Bergsteigen, Schwimmen, Zipline (Drahtseilfahren). Bei Fremdanbietern der Aktivitäten werden die Einweisungen und Sicherheitsvorkehrungen vom dortigen Fachpersonal übernommen.
13. Mir ist bekannt, dass der/die Veranstalter/in für Folgen von selbstständigen Unternehmungen und dadurch verursachte Schäden nicht haftet. Mir ist bekannt, dass die Teilnehmenden während der Veranstaltung im Rahmen des Programms und ihrem Alter entsprechend freie Zeit haben, in der sie selbstständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen.
14. COVID19-Vorschriften:
Es gelten die zum Veranstaltungszeitraum jeweiligen gültigen aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Bundesrepublik Deutschland:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724
Des Weiteren sind die aktuellen COVID19-Regelungen des Gastlandes der massgeblich.
Republik Österreich:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Maßnahmen.html
Young Life wird vor Beginn des Camps ein umfangreiches Hygienekonzept erstellen und dieses den Teilnehmern in schriftlicher Form zur Verfügung stellen.
Meine Tochter/mein Sohn und ich/ wir selbst haben diese Informationen (Teilnahmebedingungen Punkte 1. – 14.) zur Kenntnis genommen. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Sorgeberechtigte/n, dass die Informationen akzeptiert werden und alle Angaben richtig und vollständig sind. Als Alleinunterzeichner/in bestätige ich gleichzeitig, dass ich alleinige/r Sorgeberechtigte/r bin, bzw. vom anderen Sorgeberechtigten (anderen Elternteil) mit der Abgabe der entsprechenden Erklärungen beauftragt bin und in dessen Kenntnis und Einverständnis handle.