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Migrationsmanagement: Rückführungen beschleunigen und Grenzschutz stärken

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Rückführung von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen zu beschleunigen.

Dazu empfiehlt die Kommission unter anderem, Rückkehrentscheidungen gegenseitig anzuerkennen und mehr Anreize für die freiwillige Rückkehr zu schaffen. Zudem hat die Kommission ihre erste mehrjährige Strategie für ein integriertes europäisches Grenzmanagement vorgelegt. Sie soll den nationalen Grenzbehörden und Frontex als Leitfaden für ihre tägliche Arbeit dienen.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Unsere Vorschläge unterstützen den weiteren Aufbau eines voll funktionsfähigen Migrations- und Asylmanagements. Die Strategie für ein integriertes europäisches Grenzmanagement und die Empfehlung über die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen und die Beschleunigung von Rückführungen werden zu dieser Funktionsfähigkeit beitragen. Der Einsatz behördenübergreifender und technologischer Instrumente ermöglicht es uns, unsere gemeinsamen Außengrenzen besser zu verwalten und Rückführungsentscheidungen gezielter weiterzuverfolgen und zu beschleunigen.“

Wirksames integriertes europäisches Grenzmanagement

Mit der Mitteilung legt die Kommission den ersten mehrjährigen strategischen Politikzyklus für das integrierte europäische Grenzmanagement für die nächsten fünf Jahre dar. Ein umfassender Konsultationsprozess zwischen den EU-Organen hat zu einer gemeinsamen Vision für das Außengrenzen-Management geführt. Die Schlüsselprioritäten der Strategie bestehen aus 15 wesentlichen Komponenten, z. B.:

  • Grenzkontrollen, unterstützt durch groß angelegte IT- und behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Migrationssteuerung und der Krisenvorsorge. Dies wird durch den Einsatz modernster Infrastruktur und eine wirksame Überwachung, wie Kameras und Drohnen, sowie kohärente und umfassende nationale Bestandsaufnahmen und Lagebilder, eine effiziente Umsetzung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) und eine solide Risikoanalyse gewährleistet. Die EU-Informationssysteme für das Außengrenzenmanagement (Schengener Informationssystem, Einreise-/Ausreisesystem, Visa-Informationssystem und Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) und ihre Interoperabilität werden Grenzübertritte erleichtern. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Behörden auf nationaler und EU-Ebene ist von entscheidender Bedeutung, um die Herausforderungen an den EU-Außengrenzen besser zu verstehen, zu erkennen und darauf zu reagieren.
  • Such- und Rettungsmaßnahmen sind ein Schlüsselelement des integrierten europäischen Grenzmanagements. Vorrangig hierbei ist die Koordinierung zwischen Flaggen- und Küstenstaaten sowie die Entwicklung bewährter Verfahren für einen rechtzeitigen und umfassenden Informationsaustausch.
  • Ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem: eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Behörden und den europäischen Agenturen ist ein zentrales Element zur Erhöhung der Rückkehrquote. Die Mitgliedstaaten können in allen Phasen des Rückkehrprozesses die Unterstützung von Frontex in vollem Umfang nutzen. Der Rückkehrkoordinator, der vom hochrangigen Netz für Rückkehrfragen unterstützt wird, wird die Umsetzung der operativen Strategie für wirksamere Rückführungen koordinieren.
  • Die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte intensiviert werden, um zum Aufbau ihrer der operativen Kapazitäten in den Bereichen Grenzkontrolle, Risikoanalyse, Rückkehr und Rückübernahme sowie Bekämpfung von Schleuserkriminalität beizutragen. In diesem Zusammenhang wird neben den Drittländern, aus denen und über die die wichtigsten Migrationsrouten in die EU führen, ein besonderer Schwerpunkt auf die Länder in der östlichen und südlichen Nachbarschaft gelegt. Dies trägt zur Entwicklung gegenseitiger und umfassender Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern bei.
  • Uneingeschränkte Achtung der Grundrechte Der Schutz der EU-Außengrenzen muss unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte erfolgen. Die Maßnahmen der EU und der nationalen Akteure sollten unter uneingeschränkter Einhaltung des EU-Rechts, einschließlich der Charta der Grundrechte der EU und des Völkerrechts, durchgeführt werden; dies soll durch wirksame Überwachungsmechanismen sichergestellt werden.

Stärkung der Zusammenarbeit bei der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen und Beschleunigung von Rückführungen

Mit der Empfehlung gibt die Kommission Leitlinien für die Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung von Rückkehrentscheidungen vor und schließt damit eine Lücke bei den Rechtsvorschriften im Bereich der Rückkehr und Rückführung. Außerdem werden die Leitlinien der Kommission zu Rückführungen aus dem Jahr 2017 aktualisiert und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, Rückführungen zu erleichtern und zu beschleunigen.

Das Konzept beruht auf folgenden Elementen:

  • Gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen: Mit dem aktualisierten Schengener Informationssystem, das am 7. März in Betrieb gegangen ist, verfügen die Mitgliedstaaten nun unmittelbar über Informationen zu Ausschreibungen zu einer von einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Rückkehrentscheidung gegen einen Drittstaatsangehörigen. Dies ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU und die rasche Durchführung von Rückführungen von überall in Europa aus. Frontex wird die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Rückführungen unterstützen.
  • Effizientere Rückführungen: Die Mitgliedstaaten können Asyl- und Rückführungsbehörden besser miteinander vernetzen. Dies soll über ein IT-Fallbearbeitungssystem für Rückführungen geschehen, das auf dem von Frontex entwickelten Modell beruht und an die Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache angepasst ist. Dadurch wird ein zeitnaher Zugang zu Informationen über Drittstaatsangehörige gewährleistet, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist. Die Empfehlung enthält auch Leitlinien zur Verhinderung der Fluchtgefahr und zu alternativen Maßnahmen zur Inhaftnahme, die ein letztes Mittel bleiben muss.
  • Anreize für die freiwillige Rückkehr: Es ist notwendig, frühzeitig Informationen zum Thema Rückkehr bereitzustellen, auch bereits während des Asylverfahrens. Die Mitgliedstaaten sollten Strukturen für Rückkehr- und Wiedereingliederungsberatung einrichten, um die freiwillige Rückkehr zu fördern. Die freiwillige Rückkehr kann bei Drittstaatsangehörigen, die an diesen Programmen teilnehmen, gefördert werden, indem keine Einreiseverbote verhängt werden.

Nächste Schritte

Was das integrierte europäische Grenzmanagement anbelangt, so hat Frontex sechs Monate Zeit, um diese strategische Ausrichtung in eine operative und technische Strategie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate Zeit, um ihre nationalen Strategien zu aktualisieren.

Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sie bei der operativen Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. In vier Jahren soll die strategische Politik für ein integriertes europäisches Grenzmanagement evaluiert werden und in einen neuen mehrjährigen Politikzyklus im Jahr 2027 einfließen. Die Kommission wird dieses Jahr ferner eine Evaluierung der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache vornehmen.

Was das Thema der Rückkehr anbelangt, so erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission mit Blick auf die Überwachung der Umsetzung der Empfehlung jährlich Bericht über die Zahl der gegenseitig anerkannten Rückkehrentscheidungen anderer Mitgliedstaaten.

Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Instruments für Grenzmanagement und Visa werden zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt, insbesondere für die Bereiche gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen und bessere Ausstattung der Grenz- und Küstenwachen, um einen wirksamen Schutz der Außengrenzen zu gewährleisten. Die Umsetzung der Empfehlung zur Rückkehr soll zusätzlich unterstützt werden – u.a. durch operative und technische Hilfe seitens der EU-Agenturen.

Hintergrund

Die Veröffentlichung einer Mitteilung über das integrierte europäische Grenzmanagement ist nach der Verordnung über die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache vorgeschrieben. Die Mitteilung baut auf dem von der Kommission am 24. Mai 2022 angenommenen Strategiepapier auf, zu dem sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament Beiträge geleistet haben. Diese umfassende Strategie skizziert eine gemeinsame Vision aller EU-Organe für die Tätigkeit der EU an den Außengrenzen. Die von Frontex vorgelegte strategische Risikoanalyse ist ebenso in die Prioritäten und Leitlinien dieser Mitteilung eingeflossen, die zwei Anhänge mit Leitaktionen umfasst.

Mit der Empfehlung zum Thema Rückkehr wird die Empfehlung von 2017 für wirksamere Rückkehrverfahren aktualisiert und die operative Strategie für eine wirksamere Rückkehr vom Januar 2023 ergänzt.

Weitere Informationen: