Bildungsscheck

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.


Ihre berufliche Weiterbildung kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mit dem Bildungsscheck des Landes NRW staatlich gefördert werden. 

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). 
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.

Basisinformationen 

  • Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird erst bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Individueller Zugang: 
    • für Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an einer Weiterbildung, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 80.000 Euro)
    • Pro Kalenderjahr können Einzelpersonen einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
    • Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

 

Beantragung eines Bildungsschecks bei der Volkshochschule Krefeld/Neukirchen-Vluyn:


Schritt 1: 
Prüfen Sie zunächst online, ob Sie die aktuell gültigen Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen.
Die Voraussetzungen finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

Weitere Informationen gibt es auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.

 

Schritt 2: 
Im Verlauf des Beratungsprozesses können nur Anträge mit vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden. Stellen Sie daher die benötigten Nachweise für das Erfüllen der Voraussetzungen für den Bildungsscheck vor der Kontaktaufnahme mit uns vollständig zusammen.

 

Schritt 3: 
Schritt Laden Sie die "datenschutzrechtlichen Hinweise mit Erklärung zum Bildungsscheck NRW" herunter. Lesen Sie die Hinweise. 

 

Schritt 4: 
Füllen Sie das folgende Formular aus. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch senden Sie das Formular per E-Mail an s.teichgraeber@krefeld.de und birgit.klapdor@krefeld.de

 

Schritt 5: 
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf zu den Beratungszeiten zum Bildungsscheck, donnerstags, 14:15-16:45 Uhr, unter der Telefonnummer 02151 86-2692. Halten Sie alle Nachweise bereit. Im Telefongespräch können Sie einen Termin für eine persönliche Beratung oder Online-Beratung und für die Abholung des Bildungsschecks vereinbaren. Bringen Sie zum Termin alle Nachweise mit. 


Beratungen in Krefeld werden ebenfalls angeboten von unserem Kooperationspartner:
Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein 
Krefeld | Viersen | Neuss gGmbH (BZNR gGmbH)
Preußenring 41, 47798 Krefeld
Herr A. Terkatz
Telefon: 015750379272
E-Mail: ad.terkatz@bznr.de