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Beratungsfolge

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Aufwendungen

verfügbar

Deckungsvorschlag

261.000 €

 

 

Erträge

Sachkonto/Kostenträger

Haushalts-/ Wirtschaftsjahr

 

529102 / 0360101

2023/2024

 

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Die Verwaltung wird beauftragt, das Deutschlandticket für das Schuljahr 2023/2024 an Schulen in Trägerschaft der Stadt Selm zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuführen und einen Vertrag nach dem Landesmodell mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen abzuschließen.

 

Eine nachhaltige Finanzierung ist derzeit nicht sichergestellt. Sollte künftig eine über das bisherige Maß hinausgehende Finanzierung erforderlich sein, ist rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/2025 neu zu entscheiden.

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Sachverhalt / Begründung:

 

1. Schülerverkehr in NRW nach Deutschlandticketeinführung

 

Nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 02.06.2023 ist die dauerhafte Bindung der Schüler*innen an den öffentlichen Personennahverkehr ein wichtiges Ziel der Landesregierung.

 

Das Deutschlandticket bietet allen Nutzer*innen des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis. Auch Schüler*innen sollen hiervon profitieren und bei Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach § 97 Abs. 1 des Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) durch den Schulträger ein Deutschlandticket unter Beibehaltung der bisherigen gemäß § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 SchfkVO zu zahlenden Eigenanteile (12 €, 6 € oder 0 €) erhalten oder dies als Selbstzahlende (Nichtanspruchsberechtigte) zu einem vergünstigten Preis von 29 € erwerben können.

 

Nicht anspruchsberechtigte Schüler*innen im Sinne des Erlasses sind diejenigen Schüler*innen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten haben, weil sie z. B. die Entfernungsgrenzen nicht überschreiten.

 

Anspruchsberechtigte profitieren bei gleichbleibendem Eigenanteil damit von einem stark erweiterten Geltungsbereich ihres Tickets und Selbstzahlende erhalten zu einem um monatlich 20 € verminderten Preis ein deutschlandweit gültiges Ticket.

 

Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Mobilität der Schüler*innen, die damit schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen.

 

Die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets für Schüler*innen obliegt den Schulträgern.

 

2. Absenkung der Ticketpreise

 

Die Absenkung der Ticketpreise, bzw. Rabattierung der Tickets für Selbstzahlende auf 29 € erfolgt durch die bislang im System befindlichen Mittel. Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für Schüler*innen erfolgt aus

 

  1. den Ausgleichsleistungen nach § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, die weiterhin zur Finanzierung der Ausgangspreise der bisherigen reduzierten Tickets des Ausbildungsverkehres verwendet werden,
  2. den bisherigen Aufwendungen der öffentlichen und privaten Schulträger für die Fahrkostenerstattung nach § 97 Abs. 1 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung,
  3. den von den anspruchsberechtigten Schüler*innen gem. § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der SchfkVO erhobenen Eigenanteilen und
  4. zusätzlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, falls die Mittel nach den vorgenannten Buchst. a bis c nicht für die Finanzierung aller Selbstzahlertickets ausreichen.

 

Die bisherigen, den Betrag von 49 € pro Monat und Ticket übersteigenden Gelder werden über die Unternehmen an die Verkehrsverbünde bzw. Tariforganisationen abgeführt. Aus diesen Mitteln wird auf Ebene der Verkehrsverbünde bzw. der Tariforganisationen ein Deutschlandticket für Selbstzahlende für 29 € ausgegeben.

 

Beziehen können dieses Ticket ausschließlich Schüler*innen an Schulen von am Modell teilnehmenden Schulträgern. Sollten die auf Ebene des Verkehrsverbundes bzw. der jeweiligen Tariforganisation nach den o. g. Buchstaben a) bis c) vorhandenen Mittel für die Umsetzung des Modells nicht ausreichen, gleicht das Land Nordrhein-Westfalen im Landesmodell die entstehende Differenz nach o. g. Buchst. d) aus.

 

Bei Einführung des Deutschlandtickets für Schüler*innen ist durch eine ergänzende vertragliche Regelung sicherzustellen, dass der Schulträger zukünftig für die nach § 97 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schüler*innen unter Anwendung der jeweils gültigen Rechtslage die Beträge dem Verkehrsunternehmen zur Finanzierung des Deutschlandtickets für Schüler*innen zur Verfügung stellt, die für die Anspruchsberechtigten nach den bisher gültigen vertraglichen Regelungen hätten bereitgestellt werden müssen. Dies schließt die Erhebung von Eigenanteilen ein.

 

3. Berechnung des zu zahlenden Basisbetrages /Landesmodell vs. Vertragsmodell

 

Nach § 2 des gegenwärtig zwischen dem Kreis Unna und der Stadt Selm bestehenden Vertrages zur Einführung des „SchülerTicket Westfalen“ zum 01.02.2022 werden für die Berechnung des von der Stadt Selm zu  zahlenden Basisbetrages alle nach § 97 Schulgesetz in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung  anspruchsberechtigten Schüler*innen bewertet. 

 

Für das Schuljahr 2022/2023 beläuft sich der von Seiten der VKU für jedes Schuljahr vorausberechnete und dynamisierte Basisbetrag für die Stadt Selm auf aktuell 260.293,16 €. Bei 416 Anspruchsberechtigten ergibt sich somit ein Jahresbetrag von 625,70 € je Ticket, demzufolge monatlich in Höhe von 52,14 €.

 

Der bisherige monatliche Betrag je Ticket übersteigt damit den zukünftigen Preis für das Deutschlandticket  von 49 € je Monat bzw. 588 € jährlich.    

 

Die Einführung des Deutschlandtickets führt bei der Stadt Selm als Schulträgerin für das Schuljahr 2023/2024 nicht zu erhöhten Kosten. Sollte die zur Verfügung stehende Summe nicht ausreichen, um den Nichtanspruchsberechtigten das Deutschlandticket zu einem Preis von 29 € Euro anbieten zu können, wird das Land Nordrhein-Westfalen bei Inanspruchnahme des Landesmodells den fehlenden Betrag über einen Fonds ausgleichen.

 

Für die Stadt Selm ist die Wahl des Landesmodells dann vorteilhaft, wenn mehr als 12,41 % der heutigen Nichtanspruchsberechtigten ein Deutschlandticket für 29 € erwerben. Bisher haben 37 Nichtanspruchsberechtigte das Westfalenticket erworben. Wenn mehr als 209 von 1.686 möglichen Nichtanspruchsberechtigten das vergünstigte Ticket erwerben, ist das Landesmodell für die Stadt Selm finanziell vorteilhafter als das Vertragsmodell (sh. Anlage 3).

 

Die Anzahl der Tickets wird aufgrund der deutschlandweiten Geltung ansteigen. Insofern empfiehlt die VKU unter Abwägung der möglichen finanziellen Risiken bei erhöhter Inanspruchnahme dem Landesmodell beizutreten.

 

4. Einbeziehung von Grundschüler*innen

 

Bei beiden Modellen (Landesmodell/Vertragsmodell) obliegt es dem einzelnen Schulträger, ob er Grundschüler*innen mit einem Deutschlandticket ausstatten möchte oder nicht. Der Schulträger kann also eine Schulform (hier: Grundschulen) von der Anwendung im Landes- oder Vertragsmodell ausnehmen.

 

Damit jedoch möglichst die ganze Bandbreite der Mobilität genutzt werden kann, soll – wie auch zuletzt beim SchülerTicket Westfalen (SchüTi) - die Ausgabe des Deutschlandtickets auch an Grundschüler*innen erfolgen. Daraus ergibt sich folgende Handlungsoptionen für den Schulträger:

 

Landesmodell B 2 (Nachtrag zum SchüTi-Vertrag) - Schulträger bezieht die Grundschüler*innen in das Landesmodell mit ein:

 

  1. Der vertragliche Betrag des Schulträgers wird unter Einbeziehung der Grundschüler*innen errechnet. (Basisbetrag = Schuljahr 2022/2023 mit Dynamisierung 01.08.2023 = +3,56 % zzgl. Schülerentwicklung Stand 15.10.2023).
  2. Anspruchsberechtigte Schüler*innen der SEK I und SEK II erhalten ein Deutschlandticket. Es erfolgt eine Eigenbeteiligung von 12.-/6.-/0.- € (1. Kind/2. Kind/ab 3. Kind = wie bisher).
  3. Anspruchsberechtigte Grundschüler*innen erhalten ein Deutschlandticket, eine Eigenbeteiligung würde hierbei aber nicht erhoben.
  4. Nichtanspruchsberechtigte Grundschüler haben die Möglichkeit, ein rabattiertes Deutschlandticket zu erwerben.

 

5. Sicherung der Finanzierungsstrukturen

- Handlungsempfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW -

 

Das Deutschlandticket steigert nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW die Attraktivität des ÖPNV und kann deshalb einen wichtigen Baustein bilden für eine stärkere Nutzung klimafreundlicherer Verkehrsmittel. Die von der Landesregierung angestrebte breite Nutzung des Deutschland-Tickets im Schülerverkehr ist insoweit nachvollziehbar und sinnvoll, als sie die Mobilität und damit die soziale Teilhabe vieler Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert.

 

Eine Grundvoraussetzung für die Einführung des Deutschlandtickets im Schülerverkehr – eine dauerhafte Sicherung der Finanzierungsstrukturen – ist aktuell allerdings nicht gegeben. Die Finanzierungsbeiträge von Bund und Ländern für das Deutschlandticket insgesamt sind nur für 2023 vollumfänglich zugesagt. Die Zusage für 2024 und 2025 ist betragsmäßig gedeckelt und ab 2026 ist die Finanzierung völlig offen.

 

Auch der vom Land zugesagte Defizitausgleich für das 29-Euro-Ticket ist keine dauerhaft gesetzlich abgesicherte Leistung. Insofern besteht die Gefahr, dass die Kommunen zum Anbieter einer neuen Leistung werden, die nach ihrer Einführung kaum noch rückholbar sein dürfte und bei der deshalb die Kommunen wegbrechende Bundes- und Landesleistungen übernehmen müssen. Entsprechende Erfahrungen mit anderen „Anschubfinanzierungen“ zeigen, dass es für diese Sorge sehr reale Hintergründe gibt.

 

(Quelle: Schnellbrief 143/2023 Städte- und Gemeindebund NRW vom 17.05.2023)

 

6. Information der Selmer Schulen

 

Die Schulen wurden rechtzeitig und umfassend über die Umstellung vom Westfalenticket auf das Deutschlandticket informiert.

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Anlagen:

 

  1. Runderlass der Landesregierung „Hinweise zum Deutschlandticket“ vom 02.06.2023
  2. Informationen (FAQ-Liste) für Schulträger Stand 20.07.2023
  3. Berechnungsmodelle Deutschlandticket Schülerticket