Deutschland

"Nichtgeimpfte müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben" – Debatte um "2G" nimmt Fahrt auf

Ab Montag gilt weitgehend die sogenannte 3G-Regelung: Zutritt zu bestimmten Einrichtungen haben nur Geimpfte, Getestete oder Genesene. Doch der Test als "Freifahrtschein" könnte womöglich bald nicht mehr gelten. Ein Ausschluss von Nichtgeimpften wird nicht komplett ausgeschlossen.
"Nichtgeimpfte müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben" – Debatte um "2G" nimmt Fahrt aufQuelle: AFP © Ina Fassbender

Ab diesem Montag gelten in Deutschland gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern teils ausgeweitete "3G"-Regeln: Zutritt zu Restaurants, Hotels, Friseuren, Kliniken, Schwimmbädern, Fitnessstudios und anderen Innenräumen gibt es bei stark steigenden Corona-Zahlen nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Ab 11. Oktober sollen die Corona-Schnelltests zudem nicht mehr kostenlos sein. 

Doch wer sich nicht impfen lässt, der könnte ab Herbst mit mehr Einschränkungen konfrontiert sein. Ungeimpfte könnten dann keinen Zugang mehr zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen haben.

Zwar ist Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen die sogenannte "2G-Regelung" – nur Geimpfte und Genesene –, doch auf Landesebene gibt es wohl schon konkrete Überlegungen zu einem Wechsel zu dieser Vorgehensweise.

So erklärte etwa Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha gegenüber dem Mannheimer Morgen, dass "bei einer Verschärfung der Infektionslage" es darauf hinauslaufen könne, "dass Tests nicht mehr ausreichen, um am öffentlichen Leben teilzunehmen". Der Grünen-Politiker ergänzte:

"Die Nichtgeimpften müssten in letzter Konsequenz zu Hause bleiben."

Dabei, so Luchas bemerkenswerte Argumentation, würde man den "Impfverweigern keine Freiheitsrechte" nehmen, sondern lediglich den "Geimpften und Genesenen ihre Freiheitsrechte zurückgeben".

Obwohl die Bundesjustizministerin gegenüber der Zeitung Die Welt erklärte, dass sie nicht wisse, "wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte", ließ sie eine Möglichkeit offen. Die Gleichbehandlung von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten muss für den Staat gelten. Doch private Unternehmen und Veranstalter könnten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihre Räumlichkeiten nur bestimmten Gruppen zugänglich machen. 

Auf dieser Basis werden unter anderem in Hamburg die Corona-Regeln überarbeitet. Ein sogenanntes "2G-Optionsmodell" soll nun zum Zug kommen. Private Betreiber, Restaurant- und Hotelbesitzer oder Kultureinrichtungen könnten Veranstaltungen nur für Geimpfte und Genesene anbieten, wodurch für sie dann zahlreiche behördliche Auflagen beziehungsweise Beschränkungen entfallen würden. Der Hamburger Senat könnte dies in den kommenden Tagen beschließen. 

"2G" dürfte mittelfristig "1G" bedeuten, da der Genesenenstatus nur für wenige Monate gilt. Auffällig ist, dass die Politik nun bei der Debatte um "2G" zunehmend die Zuverlässigkeit der Tests infrage stellt, nachdem diese seit Ausrufung der Pandemie die Grundlage für die staatlichen Maßnahmen lieferten. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jan-Marco Luczak sprach gegenüber der Welt von einer nicht unbeträchtlichen Fehlerquote; die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink erklärte ebenfalls gegenüber dem Springer-Blatt:

"Solange durch Tests das Ansteckungsrisiko verlässlich reduziert werden kann, kann der Staat selbst aber im öffentlichen Raum nicht einfach auf 2G wechseln. Das würde zu erheblichen rechtlichen Risiken führen. Solange die Tests valide sind, sollte an 3G festgehalten werden."

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