BDS-Kampagne :
Israel-Boykott-Bewegung scheitert mit Klage gegen Bundestag

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Ein BDS-Plakat bei einer Demostration
Der Bundestag hat in einem Beschluss scharfe Kritik an der BDS-Kampagne geübt – drei Anhänger der Bewegung sahen sich dadurch in Grundrechten verletzt. Die Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde nun zurückgewiesen.

Eine Klage von Anhängern der Israel-Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist am Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen. Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Das Gericht wies die Klage am Donnerstag jedoch als unbegründet zurück.

Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre.

BDS steht für „Boykott, Desinvestition und Sanktionen“. Dies richtet sich unter anderem gegen Waren aus Israel sowie die Zusammenarbeit in Kultur und Wissenschaft. Ziele sind ein Ende der Besatzung der 1967 von Israel eroberten Gebiete und mehr Rechte für Palästinenser.

Der Bundestag hatte die Bewegung in dem Beschluss vom 17. Mai 2019 verurteilt. Deren Argumentationsmuster und Methoden seien antisemitisch. Die Parlamentsmehrheit begrüßte, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun. Für den Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und große Teile der Grünen.

Die beiden Kläger und die Klägerin führten an, dass ihnen seit dem Bundestagsbeschluss mehrfach öffentliche Auftritte verwehrt worden seien. Teils seien sie verbal angegriffen und als antisemitisch beschimpft worden. Sie seien aber nicht antisemitisch, sondern lediglich Israel-kritisch. „Man wird als Aussätziger behandelt, weil man sich für die Menschenrechte anderer Menschen einsetzt“, sagte einer der Kläger, Christoph Glanz.

Das Verwaltungsgericht ließ diese Argumente nicht gelten. Bei dem Beschluss des Bundestags handele es sich um eine Positionsbestimmung in einer kontroversen Debatte, sagte Xalter. Der Beschluss greife nicht in die Persönlichkeitsrechte ein, denn er sei nicht personenbezogen, sondern sachbezogen. Er treffe auch keine Aussage, dass alle Unterstützer von BDS Antisemiten seien. Ein Eingriff in die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit liege ebenfalls nicht vor.